Niederschlagswasser

Wird Niederschlagswasser von bebauten oder befestigten Flächen direkt oder indirekt in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet, wird eine Benutzungsgebühr für die Einleitung von Niederschlagswasser erhoben.

Die Regenwassermenge, die von jedem Grundstück in die Kanalisation fließt, kann nicht unmittelbar gemessen werden. Deshalb wird bei der Erhebung der Gebühr von den Flächen ausgegangen, von denen Regenwasser in die Kanalisation gelangen kann. Dabei handelt es sich meist um bebaute und befestigte Flächen. Versickert das Regenwasser von Dachflächen, Terrassen oder anderen versiegelten Flächen vollständig auf dem Grundstück, wird keine Gebühr erhoben. Bei der Abgrenzung von Flächen ist immer die Versickerungsfähigkeit bei Starkregenereignissen zu betrachten.

Die Art der Befestigung spielt ebenfalls eine Rolle. Je nach Art der Oberflächenbefestigung gelangt das Niederschlagswasser mehr oder weniger mengenreduziert zum Abfluss in den Kanal.
Zur Bemessung der Versickerungsleistung verschiedener Oberflächen dient der Abflussbeiwert. Er wird als Faktor mit der versiegelten Fläche multipliziert. Der Abflussbeiwert ist 1 bei Flächen, von denen Niederschlagswasser zu nahezu 100 % in die Kanalisation abgeleitet wird. Der Wert verringert sich bei wasserdurchlässigen Flächen. Durch Reduzierung von befestigten Flächen können Grundstücksbesitzer selbst die Abwassergebühr mindern.