Förderung von Kleinkläranlagen

Erfolgt für Ihr Grundstück kein Anschluss an eine zentrale Kläranlage oder wird die Teilortskanalisation nicht an eine zentrale Abwasserbehandlungsanlage angeschlossen, sind Sie verpflichtet die grundstückseigene Kleinkläranlage an den Stand der Technik anzupassen.

Der Ersatzneubau bzw. die Nachrüstung von Kleinkläranlagen auf zu Wohnzwecken bzw. zu gewerblichen Zwecken genutzten Grundstücken wird im Freistaat Thüringen gefördert.

Bitte beachten Sie, dass neu zu errichtende Kleinkläranlagen im Rahmen eines Neubauvorhabens nicht gefördert werden.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über den ZWA Saalfeld-Rudolstadt. Jährlich kann der ZWA Saalfeld-Rudolstadt für 10% der betroffenen Grundstücke Anträge als Vorschlag zur Bewilligung bei der Thüringer Aufbaubank einreichen.

Ausführliche Informationen sind den nachfolgenden Unterlagen zu entnehmen. Weiterhin stehen Ihnen die Anträge zum Download zur Verfügung:

Für Rückfragen zum Förderverfahren stehen wir Ihnen gern als Ansprechpartner zur Verfügung.

Weitere Hinweise:

Die Erstkontrolle aller Grundstückskläranlagen, die neu errichtet, erneuert oder nachgerüstet werden, erfolgt durch den ZWA Saalfeld-Rudolstadt.

Die Fertigstellung der Kleinkläranlage ist uns unverzüglich mitzuteilen und ein Abnahmetermin zu vereinbaren.

Zum Abnahmetermin sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Protokoll der Dichtheitsprüfung
  • eine Kopie des abgeschlossenen Wartungsvertrages mit einem zertifizierten Fachbetrieb
  • bei Nachrüstung einer bestehenden Anlage die Übereinstimmungserklärung der nachrüstenden Fachfirma
  • Unterlagen des Herstellers zur errichteten Kleinkläranlage wie gültige DIBt-Zulassung bzw. Gutachten einer fachlich geeigneten Institution bei abgelaufener Zulassung
  • bei Direkteinleitung: die wasserrechtliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde

Anschlusswesen


Telefon: 03671 5796-10