Verbandsorgane

1. Die Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung besteht aus dem Verbandsvorsitzenden und weiteren Verbandsräten. Jedes Verbandsmitglied wird in der Verbandsversammlung durch einen Verbandsrat vertreten. Im Falle seiner rechtlichen oder tatsächlichen Verhinderung tritt sein gesetzlicher Vertreter (Stellvertreter) an seine Stelle.

2. Der Verbandsvorsitzende

Der Verbandsvorsitzende und sein Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte gewählt. Der Verbandsvorsitzende vertritt den Zweckverband nach außen.

3. Der Verbandsausschuss

Der Verbandsausschuss besteht aus dem Verbandsvorsitzenden, seinem Stellvertreter und fünf weiteren Mitgliedern. Die Mitglieder des Verbandsausschusses werden durch die Verbandsversammlung aus deren Mitte gewählt. Für jedes Mitglied des Verbandsausschusses wählt die Verbandsversammlung aus ihrer Mitte einen Stellvertreter.

4. Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung besteht aus einem Geschäftsleiter, der von der Verbandsversammlung bestellt wird. Der Geschäftsleiter führt die laufenden Geschäfte des Verbandes nach Maßgabe der Gesetze, der Verbandssatzung und der Beschlüsse der Verbandsversammlung und des Verbandsausschusses. Der Geschäftsleiter vertritt den Verband im Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben.

5. Zuständigkeit der Organe des Zweckverbandes

Die Zuständigkeit der Organe des Zweckverbandes ergibt sich aus der Verbandssatzung und der Betriebssatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasser-beseitigung für Städte und Gemeinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt.