Ihr neuer Abwasseranschluss

Möchten Sie Ihr Grundstück an das öffentliche Kanalnetz anschließen lassen oder sind Änderungen an der Grundstücksentwässerungsanlage z.B. durch Umbaumaßnahmen an vorhandenen Gebäuden geplant oder ist eine Erneuerung der Abwasservorbehandlungsanlage notwendig, ist dafür ein Antragsverfahren erforderlich.

Sie stellen Ihren Antrag:

Den Entwässerungsantrag finden Sie hier zum Download. Drucken und füllen Sie diesen bitte aus und reichen Sie alles zusammen mit folgenden Unterlagen bei uns ein:

  • aktueller Lageplan (M 1:1.000) des anzuschließenden Grundstückes mit eingezeichneten vorhandenen bzw. geplanten Gebäuden
  • Grundrisszeichnung vorhandener bzw. geplanter Gebäude mit Abwasseranfall (M 1:100) als Entwässerungsplan mit Darstellung der Entwässerungsleitungen und aller Anlagenteile (Schächte, Abscheidesysteme, Kläranlagen, Zisternen usw.)
  • Unterlagen des Herstellers zur Kleinkläranlage wie der DIBt-Zulassung, Herstellerbescheinigung
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Auflassungsvormerkung, Grundbuchauszug oder Vollmacht des Eigentümers)

Damit Sie Ihr Bauvorhaben so zügig und unkompliziert wie möglich umsetzen können, denken Sie bitte daran, den Antrag mindestens 8 Wochen vor der geplanten Ausführung zu stellen. Das hört sich lang an, zwischen Antragstellung und Bauausführung sind aber mehrere Schritte notwendig, die jeder für sich genommen einige Zeit in Anspruch nehmen.

Beachten Sie bitte unbedingt, dass wir mit der Bearbeitung Ihres Antrages erst beginnen können, wenn alle aufgeführten Unterlagen vollständig vorliegen.

Für das Antragsverfahren entstehen Verwaltungskosten auf der Grundlage der Verwaltungskostensatzung.

Nach Prüfung Ihrer eingereichten Unterlagen und der vorhandenen Anschlussmöglichkeiten erhalten Sie die erforderliche Genehmigung. Die Ausführung der Anschlussarbeiten darf erst nach Erhalt des Abwasseranschlussbescheides erfolgen.

Für alle Entwässerungsanlagen auf dem privaten Grundstück einschließlich des Kontrollschachtes an der Grundstücksgrenze ist der Grundstückseigentümer verantwortlich: Er beauftragt mit der Herstellung ein fachlich geeignetes Unternehmen seiner Wahl.

Nach Herstellung neuer Grundstücksentwässerungsanlagen oder nach wesentlichen Veränderungen oder Erneuerungen vorhandener Grundstücksentwässerungsanlagen sind diese gemäß den geltenden Normen und DWA Regelwerken auf Dichtheit zu prüfen.

Nach Fertigstellung jedoch vor Inbetriebnahme der Grundstücksentwässerungsanlage ist durch den Grundstückseigentümer ein Termin zur Abnahme mit dem ZWA Saalfeld-Rudolstadt zu vereinbaren.

Der ZWA Saalfeld-Rudolstadt erhebt für das Grundstück einen Teilbeitrag zur Herstellung und Anschaffung von Kläranlagen mit biologischer Reinigungsstufe und die dazugehörigen Haupt- und Verbindungssammler.