Sie möchten in unserem Verbandsgebiet Erdarbeiten durchführen? Neben den klassischen Schachtarbeiten wie
zählen dazu auch
Bei der Pflicht zur Einholung einer Leitungsauskunft ist es unerheblich, ob Sie auf privaten Grundstücken oder öffentlichen Flächen schachten, Sie benötigen in jedem Fall eine Leitungsauskunft. Wer bei Bauarbeiten Leitungen beschädigt, ohne vorher eine Leitungsauskunft einzuholen, haftet in vollem Umfang für den entstandenen Schaden. Bitte beachten Sie dazu unsere Allgemeine Hinweise .
Eine kostenfreie Leitungsauskunft beantragen Sie mit unserem editierbaren Formular bequem per E-Mail an info@zwa-slf-ru.de.
Herunterladen – Ausfüllen – Speichern – Zurücksenden .
Bitte beachten Sie eine Bearbeitungszeit von mindestens fünf Werktagen.
Plankammer