Auf Grund der andauernden Trockenheit und der damit verbundenen geringen Wasserführung in den Gewässern weist die untere Wasserbehörde darauf hin, dass bis auf weiteres eine Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen mittels Pumpen oder Schläuchen derzeit verboten ist.
Das Wasserentnahmeverbot gilt auf Grund der am 19. Mai im Amtsblatt des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt veröffentlichten Allgemeinverfügung. Der zuständige Sachgebietsleiter Thomas Feuerstein weist besonders darauf hin: „Das Verbot zur Wasserentnahme greift auch in den Fällen, in denen die Wasserentnahme in der Vergangenheit durch eine wasserrechtliche Erlaubnis gestattet wurde!“
Das Verbot der Wasserentnahme ist notwendig, da das Niederschlagsdefizit der vergangenen Monate zu sehr geringen Abflüssen in den Oberflächengewässern geführt hat. Die Wasserführung liegt gegenwärtig wiederholt deutlich unter dem langjährigen mittleren Niedrigwasserabfluss für diese Jahreszeit. Um die ohnehin besorgniserregend niedrige Wasserführung in den oberirdischen Gewässern nicht noch weiter zu verschärfen, gilt das Wasserentnahmeverbot zunächst bis zum 31. Oktober 2020.
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Andauernde Trockenheit: Landkreis untersagt zeitweilige die Entnahme von Oberflächenwasser aus Gewässern - zunächst bis 31. Oktober 2020
