Information

Das Land Thüringen hat mit der ab 15.06.2020 in Kraft tretenden Thür. SARS-CoV-2-lfS-GrundVO Regelungen getroffen, die es uns erlauben, unter Einhaltung von umfangreichen Hygienemaßnahmen, wie das Tragen von Mund-Nasenschutzbedeckungen, der Erfassung von Angaben zur Person, Abstandsgebot und Niesetikette das Verwaltungsgebäude des ZWA Saalfeld-Rudolstadt in der Remschützer Str. 50 wieder für den Kundenverkehr zu unseren Sprechzeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr (Kasse bis 16:00 Uhr)

zu öffnen.

Dabei ist Folgendes zwingend zu beachten:

• vorab telefonische Terminvereinbarung mit dem jeweiligen Sachbearbeiter
• zum vereinbarten persönlichen Gesprächstermin darf lediglich ein Kunde beim jeweiligen Sachbearbeiter erscheinen
• der Zugang zum Gebäude wird durch den Empfangsmitarbeiter geregelt

Wir bitten unsere Kunden, nicht zwingend notwendige Besuche zu vermeiden und uns bei Fragen auch weiterhin telefonisch oder auch per E-Mail zu kontaktieren, um einen Ausbruch und ggf. die Verbreitung des Virus zu verhindern.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis!
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Andauernde Trockenheit: Landkreis untersagt zeitweilige die Entnahme von Oberflächenwasser aus Gewässern - zunächst bis 31. Oktober 2020

Auf Grund der andauernden Trockenheit und der damit verbundenen geringen Wasserführung in den Gewässern weist die untere Wasserbehörde darauf hin, dass bis auf weiteres eine Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen mittels Pumpen oder Schläuchen derzeit verboten ist.
Das Wasserentnahmeverbot gilt auf Grund der am 19. Mai im Amtsblatt des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt veröffentlichten Allgemeinverfügung. Der zuständige Sachgebietsleiter Thomas Feuerstein weist besonders darauf hin: „Das Verbot zur Wasserentnahme greift auch in den Fällen, in denen die Wasserentnahme in der Vergangenheit durch eine wasserrechtliche Erlaubnis gestattet wurde!“

Das Verbot der Wasserentnahme ist notwendig, da das Niederschlagsdefizit der vergangenen Monate zu sehr geringen Abflüssen in den Oberflächengewässern geführt hat. Die Wasserführung liegt gegenwärtig wiederholt deutlich unter dem langjährigen mittleren Niedrigwasserabfluss für diese Jahreszeit. Um die ohnehin besorgniserregend niedrige Wasserführung in den oberirdischen Gewässern nicht noch weiter zu verschärfen, gilt das Wasserentnahmeverbot zunächst bis zum 31. Oktober 2020.
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Allgemeinverfügung Wasserentnahme

Auf Grundlage des § 100 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in Verbindung mit § 25 Abs. 4 Nr. 1 des Thüringer Wassergesetzes (ThürWG) vom 28. 05.2019 (GVBl. 2019, 74) erlässt das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt folgende
I. Allgemeinverfügung
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