Allgemeinverfügung Wasserentnahme

Auf Grundlage des § 100 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in Verbindung mit § 25 Abs. 4 Nr. 1 des Thüringer Wassergesetzes (ThürWG) vom 28. 05.2019 (GVBl. 2019, 74) erlässt das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt folgende
I. Allgemeinverfügung
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Anschluß der Ortslage Lausnitz an die Kläranlage Saalfeld

Durch den ZWA Saalfeld-Rudolstadt wird zurzeit der Anschluss der Ortslage Lausnitz über das Kanalnetz der Gemeinde Unterwellenborn an die Kläranlage Saalfeld realisiert. Bestandteil des Projekts ist die Errichtung eines Stauraumkanals, eines Pumpwerkes in Lausnitz sowie einer Abwasserdruckleitung bis zum Hauptpumpwerk Birkigt. Die Fertigstellung der Maßnahme ist für Juni 2020 vorgesehen.

Hinweise für unsere Geschäftskunden im Verbandsgebiet

Wir – der ZWA Saalfeld-Rudolstadt - möchte in dieser außergewöhnlichen Situation unseren Geschäftskunden im Verbandsgebiet, die von der Corona-Krise und den damit verbundenen Schließungen (gem. Allgemeinverfügung des Landratsamtes Saalfeld-Rudolstadt vom 19. März 2020 für den Landkreis) betroffen sind, entgegenkommen.

Somit bieten wir Geschäftskunden die Möglichkeit, auf formlosen Antrag - mit einer kurzen Begründung, ihre Vorauszahlung zum 15.06.2020 auf den zu erwartenden Verbrauch herabsetzen zu lassen. Diesen Antrag senden Sie bitte, unter Angabe Ihrer Kundennummer, per E-Mail an: info@zwa-slf-ru.de oder senden Sie den Antrag per Fax an: 03671-2013 bzw. über den Postweg. Es können nur schriftliche Anträge berücksichtigt werden.

Sollte sich die derzeitige Ausnahmesituation weiter verlängern, kann zu gegebener Zeit über eine Reduzierung der weiteren Vorauszahlungen entschieden werden.