Die Ablesung der Wasserzähler liefert uns die Grundlage für die Berechnung Ihres Trinkwasserverbrauches. In unserem Versorgungsgebiet erfassen wir die Wasserzählerstände einmal jährlich zum Jahresende. Abrechnungsrelevant sind alle Wasserzähler des Zweckverbandes bzw. durch den Zweckverband abgenommene Wasserzähler (keine Wohnungszähler).
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