Fortführung der Baumaßnahme in Bad Blankenburg

Der ZWA wird ab 16.03.2026 die Erneuerung der Kanalisation in Bad Blankenburg, in Teilbereichen der Straßen „Dittersdorfer Weg“ und „Wirbacher Straße“ (K183), weiterführen.

Im Baubereich liegt ein ca. 60 Jahre alter Mischwasserkanal, welcher das Schmutz– und Regenwasser abführt und Schäden sowie Rückstaubereiche aufweist. Der vorhandene Kanal verläuft derzeit abschnittsweise über das Freibadgelände und wurde partiell mit Bauwerken überbaut. Die Kanalisation soll erneuert werden und im öffentlichen Straßenbereich der „Wirbacher Straße“ (K183) und des „Dittersdorfer Weges“ eine neue Trassierung erhalten.

Die Bauleistungen, welche bereits in 2025 begonnen wurden, werden ab dem 16.03.2026 im „Dittersdorfer Weg“, mit einer Sperrung ab dem Kreuzungsbereich der „Wirbacher Straße“, weitergeführt. Es erfolgt fortlaufend der Einbau der neuen Kanalisation bis zur Straße „Am Hainberg“. Die Zufahrt zur Straße „Am Hainberg“ bleibt erhalten. Nach Fertigstellung dieses Abschnittes wird ab Ende März bis Ende Mai 2026 die Kanalverlegung in der „Wirbacher Straße“ vom Einfahrtsbereich des Freibades bis zum „Dittersdorfer Weg“ durchgeführt.

Die Umsetzungen der Bauleistungen lassen sich in den betroffenen Baugebieten auf Grund der Trassenbreite nur unter abschnittsweisen Sperrungen der Straßen realisieren. Ein halbseitiger Ausbau der Straße mit einer Ampelregelung ist wegen der fehlenden Breite bautechnisch sowie aus Gründen der Arbeitssicherheit nicht zu verantworten und würde zudem die Bauzeit erheblich verlängern.

Die Ausweisung einer Umleitungsstrecke für die Zufahrt „Am Hainberg“ erfolgt durch eine entsprechende Beschilderung über die „Schwarzburger Straße“. Für die Sperrung der „Wirbacher Straße“ wird eine weiträumige Umleitung über Unterwirbach – Beulwitz – Saalfeld und eine innerörtliche Umleitung, auch für den Busverkehr, über die „Siedlung“; „Hofgeismarer Straße“, „Karl-Fischer-Straße“ und „Prof.-Schmiedeknecht-Straße“ eingerichtet. Die betroffenen Verkehrsteilnehmer und Anlieger werden um Verständnis für die unvermeidbaren Beeinträchtigungen gebeten. Die Erreichbarkeit für Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr wird abgesichert. Die Müllentsorgung wird ebenfalls gewährleistet. Die Ausweisung einer Umleitungsstrecke wird durch eine entsprechende Beschilderung erfolgen.