Gemeinschaftsbaumaßnahme im Rudolstädter Ortsteil Mörla wird zunächst planmäßig fortgesetzt

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Vorläufiger Insolvenzverwalter sichert Fortführung der Bauarbeiten bis Ende August zu

Die Auftraggeber der Gemeinschaftsbaumaßnahme im Rudolstädter Ortsteil Mörla – der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Saalfeld-Rudolstadt (ZWA), die Stadt Rudolstadt sowie die EnR Energienetze Rudolstadt GmbH – informieren über den aktuellen Stand der Bauarbeiten nach der Einleitung des vorläufigen Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ausführenden Firma August Dohrmann GmbH Bauunternehmung.

Im Rahmen eines heutigen Abstimmungsgespräches erklärte der vom Amtsgericht bestellte vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt André Rombach aus Erfurt, dass die Firma Dohrmann ihre vertraglich vereinbarten Leistungen zunächst bis zum 31. August 2026 weiter erbringen wird. Nach seinen Angaben sind die Finanzierung der Löhne und Gehälter der Beschäftigten sowie die Begleichung der laufenden Rechnungen bis zu diesem Zeitpunkt gesichert. Der Geschäftsbetrieb werde uneingeschränkt fortgeführt.

Für die laufende Gemeinschaftsbaumaßnahme in Mörla bedeutet dies, dass der derzeit in Ausführung befindliche zweite Bauabschnitt zunächst vollständig abgeschlossen wird. Der Niederlassungsleiter der Firma Dohrmann, Arne Schumacher, erläuterte, dass aufgrund der derzeitigen Kapazitätsauslastung der Asphaltmischwerke der Einbau der noch fehlenden Asphaltdeckschicht voraussichtlich erst im August erfolgen kann. Unmittelbar danach soll der zweite Bauabschnitt vollständig fertiggestellt werden.
Parallel dazu wird die Firma Dohrmann die erforderlichen Arbeiten an der Umleitungsstrecke ausführen. Diese sind Voraussetzung für den Beginn des dritten Bauabschnittes und sollen ebenfalls bis Ende August abgeschlossen werden.

Wie Rechtsanwalt André Rombach weiter mitteilte, werden derzeit Gespräche mit potenziellen Investoren geführt. Ob und in welcher Form die Firma Dohrmann ihre vertraglichen Verpflichtungen auch über den 1. September 2026 hinaus erfüllen kann, lasse sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht verlässlich beurteilen.

Die Auftraggeber beobachten die weitere Entwicklung gemeinsam und stehen in engem Austausch mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter. Vorrangiges Ziel ist es, die Bauarbeiten möglichst ohne Unterbrechung fortzuführen und die Auswirkungen auf Anwohnerinnen und Anwohner sowie den Verkehr so gering wie möglich zu halten.

Sollte die ausführende Firma ihre vertraglichen Verpflichtungen jedoch nicht mehr erfüllen können, prüfen die Auftraggeber alle sich daraus ergebenden rechtlichen Möglichkeiten. Hierzu zählt gegebenenfalls auch eine Kündigung des Bauvertrages gemäß § 8 VOB/B. In diesem Fall müssten die noch ausstehenden Bauleistungen öffentlich neu ausgeschrieben werden. Ein solcher Verfahrensschritt würde voraussichtlich zu einer Verzögerung der Gesamtbaumaßnahme von mehr als sechs Monaten führen.

Die Auftraggeber werden die Öffentlichkeit über die weitere Entwicklung und mögliche Auswirkungen auf den Bauablauf informieren.