Jahresablesung der Wasserzähler 2011

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In den Stadtgebieten Saalfeld und Rudolstadt sind weiterhin unsere Ableser im Zeitraum vom 15.12.2011 bis 15.01.2012 unterwegs. Die Ablesung der Wasserzähler im Ortsteil Unterwellenborn der Gemeinde Unterwellenborn wird vom 15.12.2011 bis 30.12.2011 erfolgen.

Wir bitten alle Hauseigentümer und Verwalter, den Mitarbeitern des ZWA Saalfeld-Rudolstadt den Zutritt zu den Wasserzählern gemäß Satzung des Zweckverbandes (Satzung für die Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung des ZWA Saalfeld-Rudolstadt § 17 Absatz 5 vom 07.10.2003) zu gewährleisten. Unsere Mitarbeiter sind verpflichtet, sich mit ihrem Betriebsausweis zu legitimieren.

Falls kein Zählerstand durch unsere Mitarbeiter ermittelt werden kann, wird für Sie eine Karte hinterlegt, auf der Sie bitte den Zählerstand selbst eintragen. Bitte senden Sie diese Karte umgehend zurück. Erhalten wir keine Nachricht, behalten wir uns vor, Ihren Verbrauch zu schätzen (lt. Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung § 5 Absatz 2 vom 07.10.2003).

Anträge auf Erlass von Abwasser gemäß § 4 der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des ZWA Saalfeld-Rudolstadt vom 07.10.2003 bitten wir, bis spätestens 20.01.2012 einzureichen.

Gleichzeitig möchten wir unsere Kunden auf die Zahlung der 4. Vorauszahlung 2011 des Vorauszahlungsbescheides der Gebühren für Trinkwasser und Abwasser hinweisen (Fälligkeit lt. Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung des ZWA Saalfeld-Rudolstadt § 8 vom 07.10.2003 ist der 15.12.2011).