Sehr geehrte Kunden,
in den kommenden Tagen werden von uns die Selbstablesekarten an die Kunden mit Wasserzählerschächten verschickt.
Bitte tragen Sie den Zählerstand des Wasserzählers sowie den Ablesetag auf der Ablesekarte ein und senden Sie diese an den ZVA zurück.
Wir möchten Ihnen an dieser Stelle ein paar Hinweise zur Frostsicherung Ihres Wasserzählers geben:
- Wasserzähler und –leitungen in Kellern und Schächten sollten vor Frost geschützt und deshalb gut isoliert werden. Vermeiden Sie offene Fenster oder Öffnungen, durch die Zugluft gelangen kann.
- Bei Dauerfrost können Frostwächter oder eine elektrische Begleitheizung eingesetzt werden.
- Selbst bei Sommerleitungen, die entleert sind, besteht die Frostgefahr beim Wasserzähler, da immer Wasser im Nassläuferzähler verbleibt. Auch hier bitte auf eine ausreichende Dämmung achten!
- Eingefrorene Wasserleitungen bitte langsam auftauen, weil zu starke Temperaturänderungen zu Rohrbrüchen führen können.
Kommt es durch ungenügenden Frostschutz zu Schäden an Wasserzählern, haftet hierfür der Kunde! Sollten Sie Probleme haben, rufen Sie uns bitte an.
Kundenablesung - Wasserzähler in Schächten