Bekanntmachung Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Städte und Gemeinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt hat in seiner 1. Verbandsversammlung 2011, am 27.01.2011, mit Beschluss - Nr.: 03/01/11 den Beschluss zur Vorankündigung der Gebührensätze zur Einführung der Niederschlagswassergebühr gefasst, der nachfolgend veröffentlicht wird. Die Verbandsversammlung beschließt, folgende Gebührensätze, welche sich sowohl aus der Einführung einer separaten Niederschlagswassergebühr als auch aus der Fortschreibung der Gebührenkalkulation ergeben, zu beschließen und diese als Vorankündigungsbeschluss satzungsgemäß öffentlich bekannt zu machen. • Beseitigungsgebühr Fäkalschlamm aus KKA 31,79 €/m³ • Beseitigungsgebühr Fäkalwasser aus abflusslosen Gruben 19,90 €/m³ • Einleitungsgebühr Volleinleiter 1,88 €/m³ • Einleitungsgebühr Teileinleiter mit KKA 1,32 €/m³ • Einleitungsgebühr Teileinleiter mit biol. KKA 0,72 €/m³ • Niederschlagswassergebühr private Grundstücke 0,33 €/m² • Niederschlagswassergebühr öffentliche Straßen, Wege, Plätze 0,41 €/m² Maßstab für die Niederschlagswassergebühr ist die mit einem Abflussbeiwert gewichtete befestigte und an die öffentliche Entwässerungseinrichtung angeschlossene bzw. in diese entwässernde Grundstücksfläche. Die Abflussbeiwerte dienen einerseits der Kalkulation der Abwassergebühren und sind andererseits Grundlage für die Ermittlung der gewichteten befestigten Fläche zur Abrechnung der Niederschlagswassergebühr im Zuge der Jahresverbrauchsabrechnung. Die Abflussbeiwerte haben folgende Einteilung und Größe: Bezeichnung Faktor • Dachfläche/Schrägdach 1,0 • Gründach 0,2 • Flachdach 0,8 • stark befestigte Flächen (wasserundurchlässig) 0,9 • teildurchlässige Flächen 0,6 • sonstige Flächen mit unbedeutender Wasserableitung 0,1 Dieser Beschluss dient der Ankündigung der Gebührenänderung. Diese wird am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung wirksam. Saalfeld, den 27.01.2011 gez. Groll Stellvertreter des Verbandsvorsitzenden
Vorankündigung der Gebührensätze zur Einführung der Niederschlagswassergebühr