Bekanntmachung Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Städte und Gemeinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt hat in seiner 1. Verbandsversammlung 2011, am 27.01.2011, mit Beschluss - Nr.: 04/01/11 den Beschluss zur Vorankündigung des Gebührensatzes zur Erstkontrolle von Kleinkläranlagen nach § 11 Abs.2 ThürKKAVO gefasst, der nachfolgend veröffentlicht wird. Die Verbandsversammlung beschließt, den folgenden Gebührensatz, resultierend aus der 2. Änderungssatzung zur Verwaltungskostensatzung, Anlage B, Abschnitt B – Besondere Verwaltungsgebühren, Punkt 2. Bau- und Grundstücksangelegenheiten i) Erstkontrolle vorhandener Kleinkläranlagen nach § 11 Abs. 2 ThürKKAVO 95,00 € als Vorankündigungsbeschluss satzungsgemäß öffentlich bekannt zu machen. Dieser Beschluss dient der Ankündigung der Einführung des Gebührentatbestandes. Dieser wird am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung wirksam. Saalfeld, den 27.01.2011 gez. Groll Stellvertreter des Verbandsvorsitzenden
Vorankündigung des Gebührensatzes zur Erstkontrolle von Kleinkläranlagen