Der Winter steht bevor und es wird kalt. Machen Sie ihren Wasserzähler winterfest. Der Haus- bzw. Grundstückseigentümer ist eigenverantwortlich dafür zuständig. Isolieren Sie Wasserzähler und
-leitungen in Kellern und Schächten. Auch Zugluft sollte man in den betreffenden
Räumen vermeiden.
Kommt es durch ungenügenden Frostschutz zu Schäden an Wasserzählern, haftet hierfür der Kunde.
Beachten Sie bitte folgende Hinweise:
1. Sorgen Sie bitte dafür, dass Wasserzähler und Hausanschlüsse, insbesondere in Kellern und Schächten ausreichend mit Wärmeschutzisolierung geschützt werden. Mineralwolle o. ä. bekommen Sie im Bau- oder Fachmarkt. Vermeiden Sie offene Fenster oder Öffnungen durch die Zugluft gelangen kann.
2. Bei Dauerfrost können Frostwächter oder eine elektrische Begleitheizung eingesetzt werden.
3. Selbst bei Sommerleitungen die entleert sind, besteht die Frostgefahr beim Wasserzähler, da immer Wasser im Nassläuferzähler verbleibt. Auch hier auf eine ausreichende Dämmung achten.
Was passiert, wenn die Leitung bereits eingefroren ist?
Sind die Hausleitungen bereits eingefroren, sollten Sie darauf achten, diese nur sehr langsam aufzutauen. Zu starke Temperaturen können zu Rohrbrüchen führen. Ein zerfrorener Wasserzähler ist jedoch nicht reparabel und muss ersetzt werden. Frostschäden verursachen somit unter Umständen hohe Kosten, die vermeidbar sind. Sollte es dennoch zu Schäden an dem Wasserzähler oder der Hausanschlussleitung vor dem Wasserzähler kommen, ist ausschließlich der ZWA Saalfeld-Rudolstadt für die Auswechslung der zerfrorenen Wasserzähler bzw. der Anschlussleitung zuständig.