• Die Ablesung sollte zum Zeitpunkt der Winterfestmachung erfolgen, spätestens jedoch zum 31.12.2010. • Um Verwechslungen zu vermeiden, sind die aufgeführten Zählernummern mit der abgelesenen Wasserzählernummer zu vergleichen. • Die von uns eingesetzten Zähler weisen i. d. R. keine Nachkommastellen aus. Bitte vermerken Sie auf dem Vordruck den Zählerstand (volle m³) und das Ablesedatum. Bestätigen Sie dies mit Ihrer Unterschrift. • Die Rücksendung Ihrer Zählerstandsmitteilung sollte möglichst zeitnah nach der Ablesung erfolgen. Unserem Schreiben liegt hierfür ein Antwortkuvert bei. Die Portokosten werden von uns getragen.
Wasserzählerablesung für Gärten und Schächte